Rechtsgrundlage
Starker Schutz für
Hinweisgeber in Aktion
Hinweisgeber („Whistleblower“) genießen nach dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz und der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie einen besonderen Schutz. Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten, eingehende Meldungen ordnungsgemäß zu bearbeiten und gesetzlich vorgeschriebene Folgemaßnahmen zu ergreifen. Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Aufgaben der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Vorgehen
Zentraler Anlaufpunkt: die interne Meldestelle
Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes agieren wir als interne Meldestelle für Ihr Unternehmen.
Folgende Aufgaben nehmen wir für Sie war:
- Wir nehmen eingehende Meldungen für Ihr Unternehmen entgegen und bestätigen der hinweisgebenden Person den Eingang der Meldung innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Frist von sieben Tagen.
- Wir prüfen, ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt.
- Wir halten mit der hinweisgebenden Person Kontakt.
- Wir prüfen die eingegangene Meldung auf Stichhaltigkeit.
- Wir ersuchen erforderlichenfalls die hinweisgebende Person um weitere Informationen.
- Wir ergreifen in Abstimmung mit Ihnen angemessene Folgemaßnahmen nach § 18 Hinweisgeberschutzgesetz.
- Wir geben der hinweisgebenden Person innerhalb drei Monaten nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung unter Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen und deren Gründe.
- Wir führen als mögliche Folgemaßnahmen interne Untersuchungen in Ihrem Unternehmen durch und kontaktieren betroffene Personen und Arbeitseinheiten.
Leistungen
Stärkung der Unternehmensführung durch umfassende Compliance-Tätigkeiten
Wir unterstützen Unternehmen im Bereich Compliance. Die Einhaltung von Leitlinien und Gesetzen innerhalb eines Unternehmens spielt eine immer größere Rolle in der Wirtschaft. Folgende Leistungen bieten wir für Sie an:
Team
Unser Team für Ihre Compliance-Fragen
Wir bieten Ihnen kompetente und individuelle Unterstützung bei der Lösung Ihrer Herausforderung. Dabei greifen wir auf die verschiedenen Expertisen rund um Compliance zurück.
Kontakt
Wir freuen uns von Ihnen zu hören und kommen schnellstens auf Sie zurück.
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner
Individuelle Lösungen für Ihr Anliegen
Sofern rechtliche Beratung erforderlich ist, greifen wir auf die Expertise der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner zurück.
Auf zahlreichen Rechtsgebieten berät die Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner ihre Mandanten kompetent und umfassend.