Hinweisgeber („Whistleblower“) genießen nach dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz und der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie einen besonderen Schutz. Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten, eingehende Meldungen ordnungsgemäß zu bearbeiten und gesetzlich vorgeschriebene Folgemaßnahmen zu ergreifen. Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Aufgaben der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes agieren wir als interne Meldestelle für Ihr Unternehmen.
Folgende Aufgaben nehmen wir für Sie war:
Wir unterstützen Unternehmen im Bereich Compliance. Die Einhaltung von Leitlinien und Gesetzen innerhalb eines Unternehmens spielt eine immer größere Rolle in der Wirtschaft. Folgende Leistungen bieten wir für Sie an:
Wir bieten Ihnen kompetente und individuelle Unterstützung bei der Lösung Ihrer Herausforderung. Dabei greifen wir auf die verschiedenen Expertisen rund um Compliance zurück.
Sofern rechtliche Beratung erforderlich ist, greifen wir auf die Expertise der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner zurück.
Auf zahlreichen Rechtsgebieten berät die Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner ihre Mandanten kompetent und umfassend.